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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“ genannt)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Gesellschaft Haštalská s.r.o., Sitz in Rybná 693/20, Prag 1, PLZ 110 00, IČO (Ident.-Nr.) 25654811, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Prag unter C 145610/MSPH (nachfolgend „Hotelier“ genannt), mit Dritten im Rahmen der in Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Geschäftstätigkeit abschließt.

Der Gesellschafter ist MMP Assets I s.r.o., IČ (Ident.-Nr.): 060 65 597. Die Geschäftsführer der Gesellschaft Haštalská s.r.o. sind Herr Christian Manfred Ploberger, Herr Mag. Michael Christian Ploberger und Herr Mag. Markus Ploberger.

  1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Der Hotelier betreibt ein Hotel (nachfolgend „Hotel“ genannt) in Rybná 693/20, Prag 1, PLZ 110 00, Tschechische Republik.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Dritten, auf deren Grundlage der Hotelier im Rahmen des Hotelbetriebs:

Beherbergungsleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen erbringt (insbesondere Verpflegungsleistungen);

Räume für Sitzungen, Konferenzen oder sonstige Veranstaltungen vermietet sowie dazugehörige Nebenleistungen erbringt (insbesondere Verpflegungsleistungen)

(nachfolgend „Leistungen“ genannt).

  1. Vertragspartei

2.1 Vertragsparteien sind einerseits der Hotelier und andererseits die natürliche oder juristische Person, die das Angebot des Hoteliers durch Reservierung von Zimmern bestätigt oder – falls zutreffend – eine Bestellung beim Hotelier aufgegeben hat. (nachfolgend „Vertragspartei“ genannt).

2.2 Reserviert die Vertragspartei Leistungen und/oder nimmt sie eine Bestellung für eine andere Person oder mehrere Personen (nachfolgend „Gäste“ genannt) vor, bleibt sie auch in diesen Fällen Vertragspartei und haftet für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch die Gäste, auf die sich die jeweilige Bestellung und/oder deren Bestätigung bezieht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Hotelier ausdrücklich oder konkludent zustimmt, von den Gästen die Kosten für die Leistungen zu verlangen; die Vertragspartei bleibt in jedem Fall Gesamtschuldnerin für sämtliche Verbindlichkeiten der Gäste gegenüber dem Hotelier.

2.3 Nimmt die Vertragspartei die Buchung nicht für sich selbst, sondern für Dritte vor und gibt dies in ihrer Anfrage und/oder Angebotsbestätigung ausdrücklich an, ist der Hotelier verpflichtet, die Kosten für die Leistungen von den Gästen zu verlangen und nicht von der Vertragspartei, auch wenn die Gäste ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht nachkommen. Die in der Bestellung der Vertragspartei enthaltenen Angaben zu den Gästen sind nicht verbindlich oder maßgeblich; verbindlich und maßgeblich sind ausschließlich die in der Angebotsbestätigung angegebenen Daten.

2.4 Die Vertragspartei haftet für Schäden, die von den Gästen verursacht werden, sowie für Kosten, die nicht von den Gästen getragen werden (z. B. Minibar, Pay-TV).

2.5 Der Hotelier ist berechtigt, bei der Registrierung oder im Voraus eine Anzahlung per Kredit- oder Debitkarte der Gäste (nachfolgend „Kreditkarte“) zu verlangen. In diesem Fall haftet die Person, deren Kreditkartendaten gespeichert werden, ebenfalls gesamtschuldnerisch für die Zahlung sämtlicher Kosten und Schäden, die infolge der vom Hotelier zugunsten eines oder mehrerer Gäste erbrachten Leistungen entstehen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Kreditkarteninhaber nachweist, dass die Kreditkartendaten dem Hotelier ohne sein Wissen und seinen Willen mitgeteilt wurden.

  1. Vertragsabschluss

3.1 Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Vertrag zwischen dem Hotelier und der anderen Vertragspartei mit

  • der Abgabe der Bestellung durch die andere Vertragspartei und/oder
  • mit der Annahme des vom Hotelier auf Grundlage dieser Bestellung unterbreiteten Angebots durch die andere Vertragspartei zustande.

3.2 Die Bestellung der Vertragspartei kann schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form erfolgen und muss jedoch die Dauer sowie die Anzahl der Gäste enthalten. Der Bestellung der Vertragspartei beigefügten Geschäftsbedingungen bleiben unberücksichtigt und werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Hotelier erklärt in seiner Bestätigung ausdrücklich die Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

3.3 Das Angebot des Hoteliers (nachfolgend „Angebot“ genannt) bedürfen der Textform. Hierzu zählen insbesondere auch E-Mail und/oder sonstige elektronische Übermittlungsformen. Zimmerreservierungen (Angebotsbestätigung) durch die Vertragspartei (nachfolgend „Bestätigung“ genannt) bedürfen ebenfalls der Textform, wozu auch eine E-Mail und/oder sonstige elektronische Übermittlungsformen zählen.

3.5 Die Bestimmungen des Angebots gehen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

3.6 Der Hotelier ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die die Vertragspartei in ihrer Bestellung nicht ausdrücklich angegeben hat (z. B. Parkplätze). Wenn der Gast Leistungen wünscht, die nicht Teil der Bestellung der Vertragspartei waren, kann der Hotelier diese Leistungen erbringen. In einem solchen Fall ist die Vertragspartei auch zur Zahlung dieser Kosten durch den Gast verpflichtet.

3.7 Die Vertragspartei gibt in der Bestellung die verbindliche Anzahl der in den einzelnen Zimmern untergebrachten Gäste an. Der Hotelier ist berechtigt, die Unterbringung zu verweigern, wenn mehr Personen in dem gemieteten Zimmer untergebracht werden sollen als in der Buchung angegeben. Stellt der Hotelier fest, dass das Zimmer von mehr Personen belegt ist als im Angebot angegeben, kann er der Vertragspartei eine zusätzliche Gebühr berechnen oder die Räumung des Zimmers anordnen.

3.8 Die Vertragspartei ist dafür verantwortlich, dass jeder Gast diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis nimmt und sich zur Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet.  Ein Verstoß eines Gastes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Verstoß der Vertragspartei selbst.

  1. Vergütung der Leistungen

4.1 Die Preise für die Leistungen, die die Vertragspartei beim Hotelier für sich selbst und/oder für Gäste bestellt, sind im Angebot oder in der Bestätigung angegeben. Darüber hinaus können die Preise auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder anderen Dokumenten und Informationen basieren, die der Vertragspartei und/oder dem Gast zur Verfügung gestellt werden.

4.2 Die im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Preise für Leistungen basieren auf den Informationen, die die Vertragspartei dem Hotelier im Rahmen seiner Bestellung mitgeteilt hat. Der Hotelier ist berechtigt, den Preis einseitig zu erhöhen, wenn die Vertragspartei Informationen zurückgehalten hat, die sich auf die Preisgestaltung auswirken (z. B. Unterbringung mit Haustier).

4.3 Alle Beträge verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, sofern der Hotelier nicht ausdrücklich etwas anderes angibt. Im Unterkunftspreis ist die örtliche Abgabe (Kurtaxe) nicht enthalten, es sei denn, der Hotelier gibt ausdrücklich etwas anderes an. Der aktuell durch verbindliche Rechtsvorschriften festgelegte Tarif wird zum Preis hinzugerechnet.

4.4 Alle Zahlungen müssen in der im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Währung erfolgen. Wenn die Vertragspartei und/oder der Gast die Rechnung in bar bezahlen möchte, können sie dies im Hotel in CZK oder EUR tun.  Barzahlungen in anderen Währungen sind nicht möglich. Wenn die Vertragspartei oder der Gast die Rechnung mit Kreditkarte bezahlt, wird diese Karte mit dem Betrag in CZK belastet. Der Rechnungsbetrag ist auf der Rechnung in CZK und EUR angegeben. Für eine etwaige Umrechnung, die zur Bezahlung der Leistungen in bar erforderlich ist, verwendet der Hotelier den offiziellen Wechselkurs von Česká národní banka (der Tschechischen Nationalbank), der am Tag der Anreise des Gastes gilt.

4.5 Zahlt die Vertragspartei bzw. Gast per Banküberweisung, so sind die auf der Rechnung angegebenen Bankdaten zu verwenden. Das Bankkonto muss in der Währung der Rechnung geführt werden. Bankgebühren und Wechselkursrisiken trägt die Vertragspartei bzw. der Gast. Die Vertragspartei bzw. der Gast ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

4.6 Zahlt die Vertragspartei und/oder der Gast mit Kreditkarte und/oder hat sie dem Hotelier ihre Kreditkartendaten zur Sicherung der Reservierung zur Verfügung gestellt, ist der Hotelier berechtigt, die betreffende Kreditkarte jederzeit nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist (siehe Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit dem im Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Betrag zu belasten.

4.7 Die Vertragspartei nimmt zur Kenntnis, dass der Hotelier möglicherweise Kreditkarten, die von bestimmten Kartenunternehmen ausgestellt werden, nicht akzeptieren muss. Die Vertragspartei ist verpflichtet zu prüfen, ob der Hotelier Kreditkarten bestimmter Kreditkartenunternehmen akzeptiert.

4.8 Der Hotelier ist berechtigt, noch vor der Anreise eine Anzahlung oder die vollständige Zahlung zu verlangen. Die Vertragspartei hat die vom Hotelier in der Vorausrechnung ausgewiesenen Leistungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Konto des Hoteliers. Nach Erhalt der Anzahlung stellt der Hotelier gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einen Beleg über die erhaltene Zahlung aus. Nach Erbringung der Leistungen stellt der Hotelier eine ordnungsgemäße Rechnung zur Abrechnung der Leistungen aus, auf die die auf Grundlage der Anzahlungsrechnung geleistete Anzahlung angerechnet wird.

4.9 Kommt eine Vertragspartei ihrer Zahlungsverpflichtung gemäß Artikel 4.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nach, so stellt dies keine Stornierung der Bestätigung durch die Vertragspartei dar. In einem solchen Fall befindet sich die Vertragspartei lediglich in Verzug mit der Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtung. Der Vertrag als solcher bleibt jedoch in Kraft.

4.10 Im Falle des Verzugs der Vertragspartei und/oder des Gastes mit der Erfüllung der Zahlungspflicht sind die Vertragspartei und der Gast verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,05 % des geschuldeten Betrags pro Tag des Verzugs oder eines Teils davon zu zahlen. Etwaige Ansprüche des Hoteliers auf gesetzliche Verzugszinsen oder Ansprüche des Hoteliers auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

  1. Stornierung der Bestätigung

5.1 Die Vertragspartei und/oder der Gast können die Bestätigung jederzeit stornieren, vorbehaltlich der sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Bestätigung ergebenden Stornogebühren. Enthält das Angebot oder die Bestätigung keine Informationen über die Stornierung, gelten die Bestimmungen dieses Artikels 5.

5.2 Reserviert die Vertragspartei maximal zwei Zimmer für maximal fünf Nächte, gilt Folgendes:

Geht die Stornierung beim Hotelier spätestens sieben (7) Tage vor dem in der Bestätigung angegebenen Anreisedatum des Gastes ein, und zwar bis spätestens 18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit an diesem Tag, ist die Stornierung für die Vertragspartei oder den Gast kostenfrei. Erfolgt die Stornierung durch die Vertragspartei oder den Gast nicht innerhalb der oben genannten Frist und/oder nimmt der Gast die in der Bestätigung aufgeführten Hotelleistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, ist die Vertragspartei bzw. der Gast verpflichtet, sämtliche gemäß der Bestätigung fälligen Beträge bis zur Höhe des Preises der ersten Übernachtung im in der Bestätigung angegebenen Aufenthaltszeitraum zu zahlen.

5.3 In Fällen, die nicht unter Artikel 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, gilt Folgendes:

Erfolgt die Stornierung spätestens dreißig (30) Tage vor dem bestätigten Anreisedatum des Gastes, so ist die Stornierung für die Vertragspartei bzw. den Gast kostenfrei. Erfolgt die Stornierung durch die Vertragspartei oder den Gast nicht innerhalb der oben genannten Frist und/oder nimmt der Gast die in der Bestätigung aufgeführten Hotelleistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, ist die Vertragspartei bzw. der Gast verpflichtet, sämtliche gemäß der Bestätigung fälligen Beträge für den gesamten in der Bestätigung angegebenen Aufenthaltszeitraum zu zahlen.

5.4 Erscheint der Gast am in der Bestätigung angegebenen Anreisetag nicht, gilt dies als Stornierung der Bestellung. Die Stornogebühr richtet sich entsprechend nach der Bestätigung gemäß diesem Artikel 5.

  1. Check-in / Check-out

6.1 Als Check-in im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die persönliche Anmeldung des Gastes an der Hotelrezeption sowie die Ausgabe der Zugangskarten zu seinem Zimmer. Als Check-out im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Begleichung des offenen Rechnungsbetrags durch die Vertragspartei und/oder den Gast gegenüber dem Hotelier, die Räumung der vom Gast belegten Zimmer sowie die Rückgabe sämtlicher Zugangskarten zu den Zimmern an den Hotelier.

6.2 Bei der Anmeldung muss der Gast einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine Bestätigung und eine gültige Kreditkarte vorlegen. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Kreditkartendaten zum Zweck der Sicherung der Forderungen des Hoteliers gegenüber der Vertragspartei und/oder dem Gast gespeichert werden. Der Hotelier ist berechtigt, die Visa von Gästen einzusehen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in der Tschechischen Republik der Visumpflicht unterliegen, und mit Zustimmung des Gastes eine Kopie davon zur Akte zu nehmen. Der Hotelier ist berechtigt, die Anmeldung zu verweigern, wenn der Gast die in diesem Absatz festgelegten Identifikations- und Dokumentationsanforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllt.

6.3 Steht dem Hotelier kein Zimmer zur Verfügung, das den Spezifikationen der Bestellung entspricht, behält er sich das Recht vor, den Gast in einem anderen Hotel des Hoteliers oder in einem Hotel eines Dritten am selben Ort wie das Hotel unterzubringen, und zwar zum gleichen Preis sowie mit Leistungen, die dem von der Vertragspartei bestellten Leistungsniveau entsprechen oder dieses übertreffen. Sind diese Bedingungen erfüllt, liegt keine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Hoteliers vor (seine Leistungspflicht gegenüber dem Gast gilt hiermit als erfüllt), und daher haben weder die Vertragspartei noch der Gast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine sonstige Entschädigung zu verlangen.

6.4 Die reguläre Anmeldung erfolgt ab 15:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Der Hotelier behält sich das Recht vor, dem Gast das Zimmer später zu übergeben, wenn betriebliche Gründe auf Seiten des Hotels dies erfordern.

6.5 Die Abmeldung erfolgt bis 12 Uhr mittags mitteleuropäischer Zeit. Wenn der Gast später auschecken möchte, muss er dies der Rezeption spätestens bis 12 Uhr mittags am Vortag der Abreise mitteilen. Der Hotelier ist berechtigt, die Anfrage eines Gastes nach einem späten Check-in abzulehnen.

6.6 Verlässt der Gast sein Zimmer später, ist er verpflichtet, folgende Kosten zu tragen:

  • a) Hat der Gast den Hotelier gemäß Artikel 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über eine späte Abreise informiert und erhebt der Hotelier keine Einwände, ist der Gast verpflichtet, dem Hotelier 50 % des entsprechenden Tagespreises für das Zimmer gemäß der aktuellen Preisliste zu zahlen, wenn die Abreise vor 18:00 Uhr am Abreisetag erfolgt. Wird das Zimmer am Abreisetag nach 18:00 Uhr geräumt, ist der Gast verpflichtet, 100 % des bestätigten Tagespreises zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • b) In den nicht unter Absatz a) dieses Artikels 6.6 fallenden Fällen ist der Gast verpflichtet, 50 % des für die genutzte Zimmerkategorie geltenden Tagespreises zu zahlen, sofern sich die Abreise um weniger als zwei Stunden verzögert. Bei einer um mehr als zwei Stunden verspäteten Abreise ist die Vertragspartei verpflichtet, 100 % des geltenden Tagespreises des Hotels für den Zeitraum bis 12:00 Uhr des folgenden Tages zu zahlen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für jeden weiteren Tag der verspäteten Abreise entsprechend.

6.7 Ungeachtet Artikel 6.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Hotelier im Falle einer verspäteten Abreise berechtigt, die persönlichen Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an anderer Stelle im Hotel einzulagern. Dies berührt nicht die Zahlungsverpflichtungen der Vertragspartei gemäß Artikel 6.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Hotelier wird die Gegenstände im Hotelbereich lagern, zu dem ausschließlich Hotelangestellte Zugang haben. Der Hotelier behält sich das Recht vor, der Vertragspartei oder dem Gast eine angemessene Gebühr für die Aufbewahrung geräumter Gegenstände in Rechnung zu stellen.

6.8 Gäste, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (nachfolgend „Minderjährige“ genannt) müssen von einer Person begleitet werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat (nachfolgend „Erwachsener“ genannt) und mit dem Minderjährigen in einem Familienverhältnis steht. Um diesen Umstand zu beurteilen, muss der Gast seinen Reisepass oder Personalausweis sowie den Reisepass oder Personalausweis des Minderjährigen vorlegen. Der Hotelier wird einen Minderjährigen, der nicht von einem Erwachsenen begleitet wird, oder einen Minderjährigen in Begleitung eines Erwachsenen, der nicht mit dem Minderjährigen verwandt ist, nicht anmelden. Dies berührt jedoch nicht das Recht des Hotels auf Kostenerstattung durch die Vertragspartei.

6.9 In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff „ausgewiesener Preis“ den für den jeweiligen Zimmertyp geltenden Preis, der am betreffenden Tag im Internet sowie an der Hotelrezeption verfügbar ist.

  1. Parken

7.1 Der Hotelier verfügt über unbewachte Parkplätze in der Tiefgarage. Sofern diese Parkplätze noch nicht anderen Gästen zugewiesen wurden, stehen sie dem Gast gegen eine vom Hotelier festgelegte Parkgebühr zur Verfügung.

7.2 Die jeweils gültige Höhe der Parkgebühr wird vom Hotelier bekannt gegeben und kann an der Hotelrezeption erfragt werden.

7.3 Der Gast ist für das Ein- und Ausfahren in bzw. aus der Garage sowie für das ordnungsgemäße Ein- und Ausparken verantwortlich. Der Hotelier weist darauf hin, dass die Garage klein ist und das Ein- und Ausfahren sowie das Ein- und Ausparken ein Manövrieren auf engstem Raum erfordern. Sollte der Gast Bedenken haben, dass seine Rangierfähigkeiten hierfür nicht ausreichen, sollte er die Tiefgarage nicht nutzen. Der Hotelier haftet daher nicht für Schäden, die beim Ein- und Ausfahren sowie beim Ein- und Ausparken entstehen, auch dann nicht, wenn Hotelmitarbeiter dem Gast hierbei lediglich aus Kulanz assistieren.

7.4 Der Hotelier haftet nicht für Schäden an einem geparkten Fahrzeug, für den Verlust eines geparkten Fahrzeugs und/oder für den Verlust von Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden oder befanden. Der Gast sollte keine Wertsachen im Auto lassen und die Autotüren abschließen.

  1. Rauchen

8.1 Das Rauchen ist im gesamten Hotel, einschließlich der Hotelzimmer, untersagt. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darauf hinweisen, dass auch das Rauchen „ins Freie (insbesondere aus dem Fenster)“ strengstens verboten ist. Räume, in denen ein allgemeines Rauchverbot gilt, sind entsprechend gekennzeichnet; Informationen hierzu erhalten Sie an der Rezeption.

8.2 Der Gast und die Vertragspartei haften dem Hotelier für sämtliche Kosten, Schäden und Bußgelder, die dem Hotelier dadurch entstehen, dass der Gast in nicht dafür vorgesehenen Bereichen raucht. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, haften der Gast und die Vertragspartei als Gesamtschuldner für die Kosten, die dem Hotelier durch den Austausch von Textilien, Teppichen oder sonstiger Ausstattung entstehen, deren Geruch durch das Rauchen des Gastes beeinträchtigt wurde. Der Gast ist verpflichtet, dem Hotelier den entgangenen Gewinn (in Höhe des jeweils geltenden Übernachtungspreises) für ein Zimmer zu ersetzen, das nach Einschätzung des Hoteliers aufgrund von Nikotingeruch nicht vermietet werden kann oder von einem anderen Gast abgelehnt wurde und daher gelüftet werden muss. Die Ersatzpflicht umfasst den gesamten Zeitraum der notwendigen Lüftung zur Beseitigung des Nikotingeruchs und kann mehrere Tage betragen.

8.3 Kommt der Gast der Aufforderung des Hoteliers, das Rauchen zu unterlassen, nicht nach, ist der Hotelier berechtigt, den Gast aus dem Hotel zu verweisen und das Zimmer zu räumen, ohne dass hierdurch der Anspruch des Hoteliers auf Zahlung der vereinbarten Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen entfällt.

8.4 Löst der Gast den Feueralarm durch Rauchen an einem Ort aus, an dem ein allgemeines Rauchverbot gilt, oder löst er den Feueralarm durch ein anderes Fehlverhalten aus, so hat der Gast bzw. die Vertragspartei dem Hotelier alle durch den Feueralarm entstandenen Kosten zu erstatten.

8.5 Auch an Orten, an denen kein allgemeines Rauchverbot gilt, muss der Gast darauf achten, das Eigentum des Hoteliers oder Dritter nicht durch Feuer, Asche, Rauch oder Zigarettenkippen zu verschmutzen und/oder zu beschädigen. Der Gast ist verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen.

  1. Weckruf per Telefon

Weckrufe können an der Rezeption angefragt werden. Der Hotelier wird sich bemühen, diesem Wunsch nachzukommen und den Gast zum gewünschten Zeitpunkt telefonisch zu wecken. Wird der Anruf nicht entgegengenommen, klopft der Hotelier an die Zimmertür. Der Hotelier übernimmt jedoch keinerlei Garantie dafür, dass der Weckruf erfolgreich ist und/oder dass der Gast tatsächlich aufwacht, und ist daher nicht verantwortlich für etwaige negative Folgen, die dem Gast aufgrund eines erfolglosen Weckrufs entstehen können.

  1. Ausstattung des Hotelzimmers, Reinigung

10.1 Sämtliche Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände des Hotels, einschließlich der zum Verbrauch bestimmten Gegenstände, stehen im Eigentum des Hotels und sind ausschließlich zur Nutzung innerhalb des Hotels bestimmt. Bereitgestellte Hausschuhe, Bademäntel, elektrische Geräte oder Kosmetikartikel dürfen nach der Abreise des Gastes im Zimmer verbleiben, sofern sie nicht bestimmungsgemäß verbraucht oder genutzt wurden.

10.2 Der Hotelier ist berechtigt, fehlende Ausstattungsgegenstände der Vertragspartei und/oder dem Gast in Rechnung zu stellen und/oder die bei der Anmeldung hinterlegten Kreditkartendaten zu verwenden sowie den entsprechenden Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.

10.3 Kostenpflichtige Leistungen, die vom Hotelier oder Dritten angeboten werden und die der Gast vor, während oder nach dem Aufenthalt in Anspruch nehmen kann (z. B. Pay-TV, Internet, Minibar, Shuttle-Service, Planet ZEN), werden dem Konto des Gastes hinzugefügt und müssen vom Gast oder der Vertragspartei bezahlt werden. Dies gilt nicht nur für Leistungen, von denen der Hotelier weiß, dass der Gast sie zum Zeitpunkt der Abreise in Anspruch genommen hat, sondern auch für Leistungen, von denen der Hotelier erst nach der Abreise des Gastes erfährt. In diesem Fall ist der Hotelier ebenfalls berechtigt, die bei der Anmeldung hinterlegten Kreditkartendaten zu verwenden und den entsprechenden Betrag von der betreffenden Kreditkarte abzubuchen.

10.4 Der Gast und/oder die Vertragspartei haften dem Hotelier für Verluste oder Schäden an Einrichtungen des Hotelzimmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Gast verursacht wurden. Dies gilt nicht für Artikel, die zum Verzehr bestimmt sind.

10.5 Die Zimmerreinigung erfolgt täglich zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr. Zimmer, an deren Tür ein „Bitte nicht stören“-Hinweis angebracht ist, werden nicht gereinigt. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass sein Zimmer zu einer bestimmten Zeit gereinigt wird. Bei konkreten Problemen mit dem Hotelzimmer steht den Gästen der Reinigungsdienst von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Gäste werden gebeten, diesen Service an der Rezeption anzufordern.

  1. Frühstück

11.1 Sofern der Gast zum Frühstück berechtigt ist, hat dieses innerhalb der vom Hotelier festgelegten Frühstückszeiten in den hierfür vorgesehenen Räumlichkeiten eingenommen zu werden.

11.2 Außerhalb der vom Hotelier festgelegten Frühstückszeiten und/oder an einem anderen Ort kann Frühstück nur dann bereitgestellt werden, wenn der Gast seinen entsprechenden Wunsch spätestens bis 20:00 Uhr des Vortages an der Hotelrezeption anmeldet, der Hotelier dies bestätigt und der Gast die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten übernimmt. Der Hotelier wird sich ferner bemühen, Gästen, die Frühstück bestellt und bezahlt haben, ein Frühstück in Form eines Frühstückspakets bereitzustellen. Die Zusammensetzung des Frühstücks obliegt ausschließlich dem Hotelier. Der Gast ist nicht berechtigt, bestimmte Lebensmittel oder Zubereitungsarten zu verlangen.

11.3 Über die Zusammenstellung des Frühstücks entscheidet der Hotelier. Ein Gast kann nicht verlangen, dass ihm bestimmte Speisen oder Getränke zur Verfügung gestellt oder in einer bestimmten Weise zubereitet werden. Soweit es die Möglichkeiten des Hotels zulassen, können besondere Wünsche des Gastes gegen Aufpreis berücksichtigt werden.

11.4 Benötigt ein Gast aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund seiner Überzeugung eine besondere Diät, kann er dies an der Hotelrezeption anmelden. Der Hotelier wird versuchen, diese Diät anzubieten, aber der Gast hat keinen Rechtsanspruch darauf.

11.5 Der Hotelier hat das Recht, die Frühstückszeit kurzfristig zu ändern oder das Frühstück an einen anderen Ort zu verlegen, insbesondere wenn im Hotel eine Veranstaltung stattfindet.

11.6 Das Mitnehmen von Lebensmitteln aus dem Frühstücksraum ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Tee- und Kaffeeportionen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Zusammenstellung und Mitnahme von Lunchpaketen nicht gestattet ist. Der Hotelier wird sich jedoch bemühen, dem Gast ein entsprechendes Lunchpaket bereitzustellen. Der Gast kann die Erstattung der Kosten verlangen.

  1. Haustiere

12.1 Der Gast kann ein Haustier mit ins Hotelzimmer bringen. Der Gast muss sein Haustier an der Hotelrezeption anmelden und gegebenenfalls zusätzliche Gebühren entrichten.

12.2 Der Gast ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Haustier keine Gefahr für andere Hotelgäste oder das Hotelpersonal darstellt. Dabei hat er auch die Bedenken Dritter zu berücksichtigen, selbst wenn er sein Tier nicht als gefährlich einschätzt. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, Haustiere an der Leine zu führen, erforderlichenfalls mit Maulkorb, und diese jederzeit unter Aufsicht zu halten.

12.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch von ihm in das Hotel mitgebrachte Haustiere verursacht werden.

12.4 Der Hotelier oder seine Angestellten haben das Recht, das Haustier in Obhut zu nehmen oder es von einem Arzt oder Polizeibeamten ruhigstellen zu lassen, wenn der Hotelier der Ansicht ist, dass das Tier eine objektive Gefahr für andere Gäste oder Mitarbeiter darstellt und der Gast nicht in der Lage ist, das Tier unter Kontrolle zu bringen oder nicht rechtzeitig gefunden wird.

  1. Concierge-Service

13.1 Der Hotelier bietet einen Concierge-Service in dem von ihm festgelegten Umfang an. Der Hotelier ist berechtigt, den Umfang des Concierge-Services zu ändern, insbesondere einzelne Concierge-Leistungen vorübergehend auszusetzen. Der Concierge-Service umfasst unter anderem die Vermittlung von Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen, die Organisation von Transportleistungen sowie die Vornahme von Restaurantreservierungen.

13.2 Werden Concierge-Leistungen unentgeltlich erbracht, ist eine Haftung des Hoteliers für Fehler bei Reservierungen oder Bestellungen ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch des Gastes auf eine exakte Umsetzung seiner Vorgaben besteht nicht.

13.3 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Concierge-Leistungen lediglich die Vermittlung von Leistungen umfassen, die von Vertrags- oder Geschäftspartnern des Hoteliers erbracht werden (z. B. Shuttle-Service, Planet Zen). Der Hotelier ist unter keinen Umständen verpflichtet, dem Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzulegen. Wenn andere Anbieter auf dem Markt günstigere Konditionen anbieten als die vom Hotelier vermittelten Dienstleister, hat der Gast diesbezüglich keinen Rechtsanspruch.

  1. Allgemeine Rechte und Pflichten des Gastes

14.1 Der Hotelier übt in allen Bereichen des Hotels das Hausrecht aus. Dieses Recht kann gegenüber dem Gast auch durch Mitarbeiter des Hoteliers ausgeübt werden.

14.2 Der Gast hat sich in den öffentlichen Bereichen des Hotels respektvoll zu verhalten und darauf zu achten, andere Gäste nicht zu stören oder zu belästigen. Der Gast muss insbesondere darauf achten, in den öffentlichen Bereichen des Hotels angemessen gekleidet zu sein und die Lautstärke der Umgebung anzupassen.

14.3 Die Nachtruhe ist durch den Gast von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr MEZ einzuhalten. Hält der Gast die Nachtruhe auch nach einer entsprechenden Verwarnung durch das Hotelpersonal nicht ein, ist der Hotelier berechtigt, das Zimmer zu räumen oder räumen zu lassen und den Gast aus dem Hotel zu verweisen.  Hiervon bleiben Ansprüche des Hoteliers gegenüber der Vertragspartei und/oder dem Gast unberührt.

14.4 Beim Verlassen des Hotelzimmers, einschließlich des Check-outs, hat der Gast sicherzustellen, dass im Badezimmer keine Wasserhähne geöffnet sind und sich im Zimmer kein offenes Feuer befindet. Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen, werden von der Vertragspartei und/oder dem Gast getragen.

14.5 Der Hotelier hat das Recht, das vom Gast bewohnte Zimmer zu betreten, insbesondere zum Zweck der Zimmerreinigung, des Handtuchwechsels und des Austauschs gebrauchter Kosmetikartikel.

14.6 Der Gast hat die Möglichkeit, persönliche Gegenstände, die er vor Verlust schützen möchte, im Zimmersafe oder im Hotelsafe aufzubewahren.  Diese Safes werden vom Hotelier nach dessen Ermessen bereitgestellt. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf die Bereitstellung und/oder Funktionsfähigkeit von Safes. Der Hotelier übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust persönlicher Gegenstände, auch nicht bei deren Aufbewahrung in einem der Safes.

14.7 Der Hotelier ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen, einzelnen Verträgen und/oder den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beauftragen. Dies gilt in jedem Fall auch für Mitarbeiter des Hoteliers.

14.8 Im Hotel wird ein kostenloser Internetzugang (WLAN) bereitgestellt. Der Gast hat keinen Rechtsanspruch auf einen Internetanschluss. Der Hotelier kann die Internetverbindung unterbrechen oder verlangsamen. Bei der Nutzung des Internets ist der Gast verpflichtet, keine Internetinhalte aufzurufen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, sowie keine Handlungen vorzunehmen, die aufgrund der verwendeten Technologie oder der Inhalte rechtswidrig sind.Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Hotelier ein berechtigtes Interesse an der Archivierung von Klickprotokollen sowie gegebenenfalls Informationen über Upload- und Downloadvorgänge hat.  Im Bedarfsfall kann der Hotelier diese den Strafverfolgungsbehörden auf deren Aufforderung zur Verfügung stellen. Der Hotelier hat ein berechtigtes Interesse daran, bestimmte Webseiten im Voraus zu filtern oder zu sperren, insbesondere Streaming-Dienste und Plattformen zum Teilen von Dateien. Auf Anfrage stellt das Hotel den Gästen unentgeltlich einen tragbaren WLAN-Router zur Verfügung. Die Bedingungen für die unentgeltliche Ausleihe eines solchen Routers sind auf Anfrage an der Hotelrezeption erhältlich. Die zugehörige Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.hoteljosef.com/de/datenschutz/.

  1. Nutzung des Spa-Bereichs

15.1 Der Hotelier kann dem Gast die unentgeltliche Nutzung des Spa- und Fitnessbereichs gewähren. Der Hotelier ist berechtigt, Umfang und Ausgestaltung dieses Angebots zu ändern.

15.2 Die Nutzung des Spa-Bereichs und/oder des Fitnesscenters erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes. Der Gast ist zudem für die Beaufsichtigung seiner Kinder sowie der Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm eine Aufsichtspflicht obliegt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Verletzungen und/oder Schäden, die vom Gast oder von mit ihm untergebrachten Personen verursacht werden.

15.3 Neben dem allgemeinen Rauchverbot ist das Mitbringen sowie der Verzehr von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken im gesamten Spa-Bereich untersagt.

15.4 Der Saunabereich steht in der Regel täglich von 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung. Gesonderte, nach Geschlechtern getrennte Nutzungszeiten bestehen nicht. Eine Reservierung sowie eine exklusive Nutzung des Saunabereichs sind nicht möglich. Der gewünschte Nutzungsbeginn ist mindestens eine Stunde im Voraus an der Rezeption anzuzeigen, damit die Sauna entsprechend vorbereitet werden kann.

15.5 Der Fitnessbereich kann in der Regel täglich von 06:30 Uhr bis 22:00 Uhr genutzt werden.

  1. Schutz personenbezogener Daten

16.1 Der Hotelier schützt die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Besucher seiner Webseiten sowie seiner Kunden, Lieferanten und sonstigen Personen konsequent und langfristig. Alle vom Hotelier in diesem Bereich angewandten und umgesetzten Verfahren und Maßnahmen basieren ausnahmslos auf den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre. Die Datenschutzerklärung des Hoteliers finden Sie hier: https://www.hoteljosef.com/de/datenschutz/.

  1. Höhere Gewalt

17.1. Eine Vertragsverletzung liegt nicht vor, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtung infolge eines Hindernisses nicht erfüllt, das unabhängig von ihrem Willen entstanden ist, die Erfüllung ihrer Verpflichtung verhindert und dessen Eintritt oder Auswirkungen die verpflichtete Vertragspartei vernünftigerweise weder abwenden noch überwinden konnte und das bei Begründung der Verpflichtung nicht vorhersehbar war (z. B. Krieg, landesweiter oder branchenweiter Streik, Erdbeben, Überschwemmungen, Brand, terroristischer Anschlag usw.). Die Vertragsparteien erklären ausdrücklich, dass eine Krankheit/Verletzung des Gastes kein solches Hindernis darstellt. Auf Verlangen der anderen Vertragspartei hat die betroffene Vertragspartei den Nachweis über das Vorliegen von Umständen höherer Gewalt vorzulegen, ausgestellt durch die zuständige Behörde oder eine Organisation, die die Interessen des Landes vertritt, in dem das Hindernis eingetreten ist.

17.2 Soweit die Vertragsparteien nicht elektronisch etwas anderes vereinbaren, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Fristen um die Dauer des Vorliegens von Umständen höherer Gewalt, die die Haftung ausschließen. Dauert das Vorliegen dieser Umstände länger als 90 Tage an, ist jede Vertragspartei berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus für die zurücktretende Vertragspartei nachteilige rechtliche Folgen entstehen.

17.3 Die Vertragspartei, die ihre Pflicht verletzt oder unter Berücksichtigung aller Umstände hätte erkennen müssen, dass sie ihre vertragliche Pflicht verletzen wird, ist verpflichtet, der anderen Vertragspartei elektronisch die Art des Hindernisses, das die Erfüllung der Pflichten verhindert oder verhindern wird, die damit verbundenen Folgen sowie die voraussichtliche Dauer des Hindernisses mitzuteilen. Eine solche Mitteilung ist unverzüglich zu erteilen, sobald die verpflichtete Vertragspartei von dem Hindernis Kenntnis erlangt oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erlangen müssen. Schäden, die durch eine verspätete Meldung einer Bedrohung oder das Eintreten höherer Gewalt entstehen, werden von der Vertragspartei getragen, die für diese verspätete Meldung verantwortlich ist.

17.4 Wurde das in Artikel 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene Hindernis durch Maßnahmen oder sonstige Beschränkungen verursacht, die von den zuständigen Behörden aufgrund einer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbaren Situation (z. B. Ausrufung einer Pandemie) ergriffen wurden, und hatten diese Maßnahmen/Beschränkungen erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit der Vertragsparteien zur Vertragserfüllung, insbesondere durch Einschränkungen des Transports, der Reisemöglichkeiten, der Arbeits- und Öffnungszeiten, der Unterkunftsmöglichkeiten usw., so findet das Verfahren nach den Artikeln 17.1 bis 17.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Die Vertragspartei wird nicht von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung befreit. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die andere Vertragspartei unverzüglich nach Kenntniserlangung über ein solches Hindernis zu unterrichten und ihr gleichzeitig Nachweise über die Auswirkungen des Hindernisses auf ihre Fähigkeit zur Vertragserfüllung vorzulegen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine Änderung der Vertragsbedingungen auszuhandeln, die das Hindernis berücksichtigt. Kommt es den Vertragsparteien nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Mitteilung an die andere Vertragspartei, deren Vertragserfüllung durch dieses Hindernis wesentlich behindert oder verhindert wird, zu einer Einigung, so ist diese Vertragspartei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne für etwaige durch diesen Rücktritt verursachte Schäden haftbar gemacht werden zu können. Dies berührt jedoch nicht die Verpflichtungen, die vor der Beendigung des Vertrags entstanden sind.

  1. Schlussbestimmungen

18.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Die Anwendung kollisionsrechtlicher Bestimmungen ist hiermit ausgeschlossen.

18.2 In Fällen, in denen eine Vertragspartei Verbraucher ist, ist die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständige Stelle: Česká obchodní inspekce (Tschechische Handelsinspektion), mit Sitz in Štěpánská 795/44, 110 00 Praha 1, IČO (Ident.-Nr.): 000 20 869, Webseite: https://www.coi.cz/.

18.3 Der Hotelier bearbeitet Beschwerden von Verbrauchern unter der folgenden E-Mail-Adresse: front.office@hoteljosef.com. Der Hotelier wird Informationen über die Bearbeitung der Beschwerde der Vertragspartei, die ein Verbraucher ist, an die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse der Vertragspartei senden.

18.5 Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Vertragsbedingungen werden von den zuständigen tschechischen Gerichten entschieden, die für die jeweilige Angelegenheit zuständig sind. Ist die Vertragspartei Unternehmer, richtet sich der zuständige örtliche Gerichtsstand nach der zum Zeitpunkt der Einleitung des jeweiligen Gerichtsverfahrens im aktuellen Handelsregisterauszug des Hoteliers eingetragenen Sitzadresse.

18.6 Individuelle Vereinbarungen gehen den entsprechenden Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen enthalten. Alle übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

18.7 Der Hotelier behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen treten an dem Tag in Kraft, an dem sie dem neuen Vertrag beigefügt werden, und im Falle eines bestehenden Vertrags über wiederholte Leistungen an dem Tag, an dem sie der Vertragspartei bzw. Gast zugestellt werden. In diesem Fall müssen die neuen Geschäftsbedingungen der Vertragspartei/dem Gast mindestens 7 Tage vor dem Datum der Erbringung weiterer Leistungen im Rahmen des Vertrags zugestellt werden; andernfalls gelten sie nur für diejenigen Leistungen, die nach Ablauf von 7 Tagen ab Zustellung der neuen Geschäftsbedingungen erbracht werden. Die neue Fassung gilt dann auch für alle Gäste, deren Aufenthalt am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der neuen Fassung beginnt, es sei denn, die Vertragspartei kündigt den Vertrag innerhalb einer Woche nach Zustellung der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der Zustellung der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.